Für Ärzte

Mit einer professionellen Ernährungstherapie nach § 43 SGB V sind ihre Patient/innen, neben der medizinischen Versorgung, noch besser betreut. Durch einfache Ernährungsumstellungen können positive Effekte bei Bluthochdruck, Hypercholesterinämie, Fettleber, Diabetes mellitus Typ II, Hyperurikämie, Gicht und Rheuma erreicht werden. Mein Schwerpunkt liegt auf der Gewichtsreduktion bei Adipositas. Aber auch bei den verschiedenen Lebensmittelunverträglichkeiten oder Verdauungsproblemen kann eine individuelle Nahrungsanpassung die Lebensqualität ihres Patient/innen steigern.
Für die Ernährungstherapie benötigt er/sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Für den Arzt ist diese Leistung budgetneutral. Hier finden Sie einen Vordruck für die Bescheinigung. Es reicht allerdings auch eine formlose Verordnung/Rezept.
Für eine optimale Beratung ist es sinnvoll, wenn die letzten aktuellen Blutwerte vorliegen.

Gewichtsreduktionskurse fallen unter den §20 SGB V Präventionsgesetz und richten sich an Personen mit einem BMI unter 30 kgm/m².
Menschen mit einem höheren BMI von 30 bis 35 kg/m² können nach Rücksprache mit dem Arzt, den Kurs ebenfalls besuchen und benötigen folgende Bescheinigung.